Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie nach SGB 5, § 12 Abs. 1 „eine Leistung die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein darf; sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.
Das bedeutet für Sie als Versicherter, dass Sie lediglich eine Grundleistung erhalten. Ihre Therapie reicht möglicherweise nicht aus, um die Behandlung umfassend und erfolgreich durchzuführen. Über weitergehende Behandlungsmöglichkeiten informieren wir Sie gerne.